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Barrierefreiheitserklärung

Informationen zur Konformität gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Stand 04.02.2026

1. Einleitung und Rechtsgrundlage

Wir sind bemüht, unsere Website und unseren Webshop barrierefrei zugänglich zu gestalten und laufend zu verbessern. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) veröffentlicht, das die Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act“) umsetzt.

2. Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung gilt für die Website bzw. den Webshop unter: www.uni-druckerei.at (inkl. Webshop-Unterseiten)

Unser Webshop wird auf Basis von Shopware betrieben, wobei die Storefront als stark angepasstes Theme/Custom Storefront umgesetzt ist. Die Barrierefreiheit hängt daher wesentlich von der konkreten Umsetzung der Storefront (Templates, Styles, JavaScript, Plugins/Erweiterungen) ab.

3. Angewendete Standards

Wir orientieren uns bei der Umsetzung der Barrierefreiheit an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 (Konformitätsstufe AA) sowie am europäischen Standard EN 301 549 für Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik.

4. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den oben genannten Anforderungen vereinbar. Wir haben zentrale Prozesse (insbesondere Produktsuche, Warenkorb, Checkout, Kundenkonto und Kontaktmöglichkeiten) im Rahmen einer Selbstbewertung geprüft. Die nachstehend angeführten Inhalte/Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

5. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen (typische Befunde in Custom-Storefronts)

  • Sichtbarer Tastaturfokus: Der Fokus ist bei der Tastaturnavigation in bestimmten Bereichen (z.B. Select-Dropdowns, Custom-Komponenten im Checkout) nicht durchgehend ausreichend sichtbar.
  • Wiederkehrende Bedienelemente: Gleichlautende Buttons/Links (z.B. „Hinzufügen“, „Details“, „Weiter“) sind in einzelnen Listen-/Kachelansichten ohne zusätzlichen Kontext nicht immer eindeutig unterscheidbar (fehlende erweiterte Labels/ARIA-Beschreibung).
  • Formular- und Fehlermeldungslogik: Bei einzelnen Formularen (z.B. Checkout/Account, Upload-Felder, Produktkonfiguration) können Labels, Hinweise oder Fehlermeldungen nicht vollständig programmatisch mit den jeweiligen Feldern verknüpft sein (ARIA/Label-Zuordnung).
  • Semantische Struktur: Visuell zusammengehörige Bereiche (Überschrift + Eingabeblock/Upload/Optionen) sind in Einzelfällen nicht vollständig semantisch gruppiert, wodurch Screenreader-Nutzer:innen weniger Kontext erhalten.

b) Ausnahmen / Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

  • Ältere PDF-/Office-Dokumente, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, können (noch) nicht barrierefrei sein.
  • Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden (z.B. eingebettete externe Widgets/Medien).

c) Unverhältnismäßige Belastung

In Einzelfällen kann die vollständige barrierefreie Nachbearbeitung bestimmter Inhalte/Medien kurzfristig eine unverhältnismäßige wirtschaftliche oder organisatorische Belastung darstellen. Wir bemühen uns in solchen Fällen um praktikable Alternativen (z.B. Bereitstellung in anderer Form).

6. Barrierefreiheitsmerkmale

Wir berücksichtigen u.a. folgende Aspekte: tastaturfreundliche Bedienung, ausreichende Kontraste, sinnvolle Überschriftenstruktur, verständliche Beschriftungen, Alternativtexte für wesentliche Grafiken sowie möglichst klare Fehlermeldungen in Formularen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Custom Storefront fließen Barrierefreiheitsanforderungen in Design, Entwicklung und Tests ein.

7. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website/des Webshops behindern, bitten wir um Mitteilung per E‑Mail. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Seite bzw. des Dokuments an. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns ehestmöglich zurück.

Kontakt: alexander.reimann@oeh-servicecenter.at

8. Durchsetzung / Aufsicht

Für die Marktüberwachung und Durchsetzung nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist in Österreich das Sozialministeriumservice zuständig (Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit). Informationen zu Verfahren und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriumservice.

9. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.02.2026 erstellt und wird bei wesentlichen Änderungen des Webauftritts aktualisiert. Die Bewertung der Vereinbarkeit erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.2 (manuelle Prüfung) und unterstützend durch gängige Testwerkzeuge (z.B. WAVE, axe DevTools).

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